Richtlinien

Fond Jugendförderung der Fort Worth Gesellschaft Trier e.V.

Die Fort Worth Gesellschaft Trier richtet einen Fond zur Förderung und Unterstützung von Jugendaktivitäten und -programmen zwischen den Partnerstädten Trier und Fort Worth ein.

 

A. Die Fort Worth Gesellschaft Trier stellt jährlich einen Betrag für den Fond Jugendförderung zur Verfügung, der der Hälfte der Beitragseinnahmen des Vorjahres entspricht. Sollten die Mittel für andere Zwecke benötigt werden, kann der Vorstand beschließen, dass weniger als die Hälfte der Beitragseinnahmen für den Fond Jugendförderung eingesetzt werden.

Die Fort Worth Gesellschaft Trier wird versuchen, den Fond Jugendförderung mit dem gleichen Betrag wie aus dem Beitragsaufkommen über Spenden oder Aktionserlöse aufzustocken.

 

Als Startkapital stellt die Fort Worth Gesellschaft Trier einen Betrag von 1.000,- EUR zur Verfügung.

 

B. Aus dem Fond Jugendförderung können unterstützt werden:

 

B.1 Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die an einer Maßnahme, einem Austausch oder einem Programm in Fort Worth teilnehmen.

 

B.2.a Einzelne Jugendliche oder junge Erwachsene zur Teilnahme an einer Gruppenaktivität in Fort Worth, wenn sie nicht in der Lage sind, die entstehenden Mittel aufzubringen. Hierzu ist ein Antrag mit begründender Stellungnahme (Schulleiter, Vertrauenslehrer, Vereinsvorstand, Verbandsleitung, ...) an den Vorstand der Fort Worth Gesellschaft Trier zu stellen.

 

B.2.b Gruppen, die ein Programm in Fort Worth durchführen, kann zur Finanzierung eines Programmteils (Stadtführung, Museumsbesuch, o.ä.) ein Zuschuss gewährt werden.

 

B.2.c Einzelpersonen, die einen längeren Aufenthalt ( Auslandsemester, studienbedingter Aufenthalt, Au pair Aufenthalt, ... ) in Fort Worth planen, können einen Zuschuss zu den Flugkosten nach Fort Worth beantragen.

 

C Antragsverfahren

Die Anträge zu den Zuschüssen nach B.2.a - c müssen+ bis 31.12. des Jahres, das vor der Durchführung der Maßnahme liegt, beim Vorstand der Fort Worth Gesellschaft Trier eingereicht werden. Bei später eingehenden Anträgen behält sich der Vorstand eine Förderung vor.

Zu Beginn eines Jahres entscheidet der Vorstand der Fort Worth Gesellschaft Trier verbindlich über die Gewährung der Förderung und legt Art und Höhe des jeweiligen Zuschusses fest.

 

D Abrechnung

Nach Durchführung der geförderten Maßnahme sind die im Bewilligungsschreiben angeforderten Belege einzureichen.

 

E Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Finanzmittel.

 

Trier, den 01.10.2012


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Vorstand der Fort Worth Gesellschaft 

Präsident:

Gereon Kohl

Vizepräsidentin:

Anemone Heles

Schatzmeisterin:

Dr. Elisabeth Tressel

Schriftführerin:
Melanie Breinig
Stellv. für OB:

Elisa Limbacher
Kassenprüfer:

Raimund Schneider und Marco Marzi